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psychische Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung für Arbeitgeber und HR bei der psychischen Gefährdungsanalyse
Suchen Sie Unterstützung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen?
Damit Sie sich im "Dschungel" der psychischen Gefährdungsbeurteilung zurechtfinden und dieses Projekt nicht nur eine "Fleißaufgabe" bleibt, sondern Ihrem Unternehmen nachhaltig nützt, braucht es Experten wie Ulrike Neukäter, die Sie mit Rat, Tat und praktischem Knowhow unterstützen!
In unserer globalisierten und digitalisierten Welt hat die psychische Belastung und psychische Beanspruchung deutlich zugenommen.
Entsprechend hoch sind die Krankenstände und Fehlzeiten am Arbeitsplatz infolge psychischer Belastungsstörungen.
Auf diese Veränderungen in der Arbeitswelt hat der Gesetzgeber reagiert. Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeit so zu gestalten, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (ArbSchG §4).
Dies in der Praxis umzusetzen, ist jedoch gar nicht so einfach.
Zum einen stellt sich die Frage: "Wie führe ich solch eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch?". "Wie dokumentiere ich sie?"
Zum andern: "Was gefährdet überhaupt die psychische Gesundheit bei meinen Mitarbeitern? Gibt es objektive Kriterien? Lassen diese sich messen oder benennen? Und welche Rolle spielt das individuelle Empfinden des Einzelnen?"
Viele HR-Manager, Betriebsräte, Geschäftsführer oder Inhaber sind hier unsicher.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Broschüre zum Thema psychische Belastung und Beanspruchung herausgegeben. Lesenswert! Auch wenn sie nicht direkt mit der aktuellen, vom Gesetzgeber geforderten "psychische Gefährdungsbeurteilung" zu tun hat.
Kontaktieren Sie uns. Oder sprechen Sie Ulrike Neukäter, direkt an:
Ulrike Neukäter / psychische Gefährdungsbeurteilung
Link: http://www.psychischegefaehrdungsanalyse.de
geschrieben am 05.07.2018 um 19:03 Uhr.
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