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Berufsunfähig durch Burnout

Landgericht München: Versicherung muss zahlen

Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Burnout eine Krankheit ist, die zur Berufsunfähigkeit führen kann (LG Mü I, Az.: 25 O 19798/03). Der Kläger, ein Manager, der nach nach einem erlittenen Zusammenbruch seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollte, bekam Recht.

Damit die Versicherung in die Pflicht genommen werden kann, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

So muss ein medizinisches Gutachten den Burnout-Befund belegen und andere Ursachen als Grund für die Berufsunfähigkeit ausschliessen.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Betroffene die Versicherung entweder darüber informieren, dass er an einem Burnout leidet oder aber nachweisen, dass er erst nach Vertragsabschluss am Burnout-Syndrom erkrankt ist.
Gerade der Nachweis von letzterem ist oft schwierig, da sich ein Burnout meist schleichend entwickelt.

Tipp: Unmittelbar vor Vertragsabschluss von einem Facharzt bescheinigen lassen, dass kein Burnout vorliegt. Dies erleichtert bei einer späteren Burnout-Erkrankung die Beweisführung.

geschrieben am 12.11.2008 um 13:17 Uhr.


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